Aktuelles aus 2020


Das eigene Haus verschönern und dabei sparen

Privatkunden können bei einer Renovierung oder Modernisierung ihres Eigenheims einfach und unkompliziert Geld sparen und die angefallenen Handwerksleistungen steuerlich absetzen.

 

Demnach können Arbeitskosten inklusive der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten einfach von der Steuer abgesetzt werden. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit der Handwerkerleistungen gelieferte Waren werden – mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln – nicht vom Fiskus bezuschusst. 

 

So können 20 % der Kosten (maximal 1.200 €) für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (§ 35a Abs. 3 EStG) pro Jahr eingespart werden. Arbeiten, die etwas Neues schaffen werden allerdings nicht unterstützt.

 

Weiterhin gilt es zu beachten, dass Barzahlungen nicht begünstigt werden. Eine Doppelförderung ist ebenfalls ausgeschlossen. Förderungen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW-Förderbank oder anderer zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse sind somit nicht mehr als Handwerkerleistungen absetzbar.

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen: www.handwerksblatt.de

 

Ihr Glasbau Nymeyer Team

 

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